I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von www.mol-kieken.com, Andreas Dittmer Photographie (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Registrierung auf www.mol-kieken.com, der Entgegennahme einer Lieferung (z.B. download) bzw. einer Leistung oder des Angebots des Fotografen.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, ebenfalls für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Das überlassene Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotografen und zwar auch in den Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des Bildmaterials.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen jeweilig auszuhandelnden Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck, in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger übertragen, welche/-s/-r vom Kunden angegeben wurde. Sollten diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, wird die gesamte Nutzung als ungenehmigt betrachtet und wie unter VI.1. dieser AGB in Rechnung gestellt.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Jahrbüchern, Rückblicken produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen, Nutzung auf Datenträgern, Online-Datenbanken, anderen elektronische Archiven oder bei sonstigen Nachdrucken, Zweitdrucken, Vervielfältigungen und Speicherung, die dem vorgenannten sinngemäß entsprechen.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M], für Montage gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht ohne Zustimmung des Fotografen berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Tochterunternehmen und Unternehmensbeteiligungen jeglicher Art.
7. Jegliche Nutzung und Wiedergabe des Bildmaterials ist nur unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks gestattet. Der Vermerk ist am Bildrand anzubringen. Sollte eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen sein, muss der Urhebervermerk dem Bild eindeutig zuzuordnen sein.
8. Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare an den Urheber zu senden. Es ist dem Fotografen mitzuteilen an welcher Stelle, der jeweiligen Publikation das genutzte Bild verwendet worden ist.
9. Bildmaterial, das als Kunstwerk/Wandschmuck erworben wird, ist von jeder Nutzung (Vervielfältigung, usw.), Wiedergabe und Weitergabe ausgeschlossen. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert, verändert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
10. Die Urheberkennzeichnung in den EXIF- und IPTC-Daten darf nicht entfernt oder geändert werden. Diese Kennzeichnungen sind in digitalen Medien nach § 95c UrhG rechtlich geschützt.
IV. Honorare
1. Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung.
2. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III 2. und 3. dieser AGB. Soll das Honorar auch eine weitergehende Nutzung abdecken, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das erworbene Nutzungsrecht am gelieferten Bildmaterial vom Kunden nicht oder nur teilweise genutzt wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt für Low-Res-Bilder mit Wasserzeichen kein Honorar an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen einer Woche nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 12% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
5. Bei fehlendem Belegexemplar, bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in der jeweiligen Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Rechte Dritter
Der Fotograf haftet nicht, wenn durch die Veröffentlichung von Bildmaterial Rechte Dritter (jegliche Rechte Dritter z.B. Persönlichkeitsrechte, Kunsturheberrechte, Marken- und Schutzrechte, andere Folgerechte) betroffen sind. Die Einholung dieser Rechte obliegt dem Bildnutzer (Kunden). Bildmaterial, bei dem der Fotograf im Besitz der Rechte Dritter ist, ist entsprechend ausgewiesen.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.